Corona-Information für das Schuljahr 2022/23

05. September 2022

"Für die zweite Schulwoche erhalten alle SchülerInnen, die das möchten, drei Antigentests für die Verwendung zu Hause, damit sie sich z. B. Sonntagabend oder Montagfrüh testen können."

WICHTIG:

Verkehrsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Schulbereich Die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2, sofern diese absolut symptomfrei verläuft (kein Halskratzen, keine Müdigkeit und Abgeschlagenheit usw.) wurde mit dem 1. August 2022 aufgehoben und durch eine grundsätzlich zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt. Dies bedeutet eine durchgängige Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2 Maske beim Kontakt mit anderen Personen. Die Infektion bleibt aber weiterhin meldepflichtig.
Für Schüler/innen der Primarstufe, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt – egal ob sie Symptome zeigen oder nicht – ein generelles Betretungsverbot der Schule, da davon ausgegangen wird, dass Kinder in diesem Alter eine Maske nicht während der gesamten Unterrichtsdauer korrekt tragen können. Das Betretungsverbot gilt in der Primarstufe auch für externe Personen.

Sämtliche Informationen des Ministeriums finden Sie hier.