Konkretisierung zum Schulbetrieb ab 15. Nov. 21

15. November 2021

Verzicht auf Tsetungen nur während der ersten 60 Tage nach Genesung:

"Genesene sollten wie bisher auf Empfehlung der Labore bitte nicht teilnehmen, da ihre Ergebnisse noch zu positiven ERgebnissen führen könnten. Dies gilt für die ersten 60 Tage nach Genesung. Nach Ablauf der 60-TAges-Frist müssen sich aufch Genesene (egal ob mit Genesenen-Nachweis oder Antikörper-Nachweis) den Testungen unterziehen."

Volksschule - keine FFP2-Maskenfplicht:

Das Bildungsministerium erklärt in einer Aussendung vom 15. Nov. 21 (17: 28 Uhr):
"Bis zur einschließlich 8. SChulstufe gilt die Verpflichtung zum Tragen eines normalen Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume."