Verordnung Risikostufe 3 ab 15. November 2021

11. November 2021

Die neue Verordnung der Bildungsdirektion, mit der für die Zeit bis einschließlich 3. Dezember 2021 im Schulbereich die Risikostufe 3 festgelegt wird, sieht für die Volksschulen folgendes vor:

Testungen:
Die Schülerinnen und Schüler werden weiterhin 3x pro Woche getestet (2 x Antigen, 1 x PCR).
Für genesene Schulkinder entfällt die Testpflicht.
Geimpftes oder genesenes Schulpersonal - keine Testpflicht.
Ungeimpftes Personal hat ständig einen gültigen Test vorzuweisen, 1 x pro Woche mittels PCR.


Mund-Nasen-Schutz:
ist außerhalb der Klassen von allen zu tragen.

Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, schulfremde Personen:
sind nicht mehr erlaubt.

Elterngespräche, Konferenzen:
haben digital stattzufinden.


Liebe Eltern,
Sie wissen, dass wir die Vorgaben gewissenhaft umsetzen und sehr bemüht sind, gemeinsam mit den uns anvertrauten Kindern einen guten Schulalltag zu gestalten.
Das tun wir natürlich auch weiterhin! 
Trotz dieser Einschränkungen bin ich froh, dass der Schulbetrieb aufrecht erhalten bleibt. Ich bin überzeugt, dass die Schulkinder den Schulalltag brauchen!

(... und die Erwachsenen wahrscheinlich auch ;-))

Ich möchte hier auch die Gelegenheit nutzen, Ihnen den neuen Menüpunkt auf der Homepage "Herbstzeit ist Lesezeit" ans Herz zu legen. Unsere Schulkinder geben Lesetipps...

Sollte wieder Bedarf für unsere Tauschbörse herrschen, werde ich diesen Homepagepunkt gerne wieder aktivieren. Sie können mich gerne per mail kontaktieren.


Lieber Gruß
VDin Mag. Silvia Alt

 

Verordnung der Bildungsdirektion
Begleitschreiben